Dichtheitsprüfung Kälteanlagen
Eines der wesentlichen Qualitätsmerkmale einer Kälteanlage ist ihre Dichtheit. Das Kältemittel darf aus ökologischen, ökonomischen, technischen und nicht zuletzt juristischen Gründen auf keinen Fall entweichen.
Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen Kälte- und Klimaanlagen gemäß EG-VO 842/2006 (F-Gase Verordnung) regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden.
Zur Dichtheitsprüfung und Leckortung von technischen Anlagen stehen verschiedene Verfahrenstechniken zur Verfügung. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und übernehmen diese Kontrollen zuverlässig und kostengünstig.